Häufige Fragen

F: Was ist eigentlich Arbeitnehmerüberlassung?

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung überlässt der Personaldienstleister einem Unternehmen seine Mitarbeiter. Das heißt, Arbeiternehmer sind bei work InTime angestellt und werden von uns bezahlt, arbeiten aber bei einem anderen Unternehmen. Wir schließen mit Ihnen einen Arbeitsvertrag und entsenden dann unsere Mitarbeiter an ein Entleihunternehmen. Der Arbeitsvertrag bei uns ist in der Regel unbefristet. Meistens ist der Einsatz zeitlich begrenzt, daher sprechen viele auch von Zeitarbeit. Nach Ablauf dieser Zeit bleiben die Mitarbeiter weiterhin bei uns, dem Personaldienstleister, angestellt und können erneut bei einem Unternehmen eingesetzt werden. Sie haben also die Möglichkeit verschiedene Unternehmen kennenzulernen und können von diesen sogar übernommen werden.

F: Vermitteln Sie auch Personal?

Ja. Dabei werden die Arbeitnehmer zuerst für eine gewisse Zeit dem Kundenunternehmen überlassen. Beide Seiten, Unternehmen und Mitarbeiter, testen in dieser Zeit, ob sie zusammenpassen. Sind beide zufrieden, wechselt der Mitarbeiter fest auf Kundenseite. Diese Art der Personalvermittlung hat den Vorteil, dass sowohl für Unternehmen als auch für Mitarbeiter keine Risiken bestehen: Sie lernen sich kennen, bevor es zur Festanstellung kommt. Unternehmen haben zudem den Vorteil, dass die Einarbeitungsphase über uns erfolgt.

F: Wo bin ich als Arbeitnehmer fest angestellt?

Bei der work InTime GmbH.

F: Wer bezahlt die Arbeitnehmer?

Der Personaldienstleister, also work InTime, bezahlt die überlassenen Arbeiternehmer. Diese können sich so auf ein zuverlässiges, monatliches Gehalt verlassen, ganz gleich, bei wem sie gerade arbeiten.

F: Zeitarbeit und Gewerkschaft – geht das?

Der DGB hat eine Tarifgemeinschaft Leiharbeit, die sich mit den Arbeitgeberverbänden in der Arbeitnehmerüberlassung um Tarifabschlüsse verständigt. work InTime zahlt von sich aus mehr als beim Tarifabschluss vereinbart.

F: Kostet die Vermittlung den Arbeitnehmer etwas?Zeitarbeit und Gewerkschaft – geht das?

Nein. Bewerberinnen und Bewerber zahlen bei uns nie eine Gebühr. Auch nicht bei erfolgreicher Vermittlung, egal ob für eine Feststelle oder für ein temporäres Arbeitsverhältnis. Die Kosten trägt das Unternehmen, bei dem unser Mitarbeiter seine Arbeit aufnimmt.

F: Was passiert nach einer Bewerbung?

Wenn sich ein Interessent auf eine ausgeschriebene Stelle beworben hat, melden wir uns innerhalb von 2 Tagen bei diesem. In dieser Zeit prüfen wir die Bewerbung und geben dann Bescheid, ob dieser für die Stelle infrage kommt. Bei einer Initiativbewerbung prüfen wir zuerst, ob wir ein offenes Stellenangebot für den Interessenten haben. Ist dies der Fall, erhält dieser innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Haben wir kein entsprechendes Angebot, nehmen wir den Interessenten in unsere Datenbank auf und melden uns bei diesem, sobald eine entsprechende Anfrage bei uns reinkommt.

F: Kann man sich auch initiativ bewerben?

Gerne. Wir nehmen Sie dann in unsere Datenbank auf und melden uns umgehend bei Ihnen, wenn wir eine Stelle im Angebot haben, die auf Ihr Profil passt. Häufig haben wir auch offene Stellenanfragen, die auf Ihre Bewerbung passen.

F: Was passiert nach Einsatzende?

Wenn der Arbeitseinsatz beim Kundenunternehmen zu Ende geht, weil der Auftrag erledigt ist, suchen wir umgehend eine Stelle für unsere Mitarbeiter. Meistens haben wir weitere Überlassungsanfragen, sodass die Einsätze oft nahtlos ineinander übergehen.

F: Einsatzort und Wohnort sind weit entfernt. Wie ist das geregelt?

Es kommt vor, dass Ihr Einsatzort von Ihrem Wohnort so weit entfernt liegt, dass Sie nicht pendeln können. Diese Fälle sind meist zeitlich begrenzt. Wir besorgen dann für Sie eine Unterkunft am Einsatzort. Zudem kommen wir für die Fahrtkosten auf.

F: Wie viel verdient man in der Zeitarbeit?

Wir zahlen übertariflich, das heißt, mehr als zwischen Gewerkschaft und Arbeitnehmervertretung vereinbart worden ist. Der genaue Verdienst hängt von der Branche, der Arbeitsdauer und Qualifikation ab.

F: Wird das Gehalt in einsatzfreien Zeiten auch bezahlt?

Klar. Auch wenn unsere Arbeitnehmer mal keinen Einsatz bei einem Kundenunternehmen haben, zahlen wir selbstverständlich das Gehalt pünktlich weiter.

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